De Van ‘n Bike gilt als Gerät: „Fahrradträger“: System, das nur für einen Fahrradträger vorgesehen ist. (normaler Gebrauch)
Diese Vorrichtungen unterliegen nicht der Verordnung R55 (Gesetzgebung für Anhängerkupplungen). Die Prüfung dieser Vorrichtung erfolgt nach der ersten vollständigen Inspektion des Fahrzeugs nach der Installation der Vorrichtung.
- Die Bestätigung des Systems an das Fahrzeug wird geprüft
- das Vorhandensein des Typenschildes.
Eine weitere Steuerung dieser Art von Systemen ist nicht erforderlich.
Auf der Prüfbescheinigung muss der Vermerk B.089/2/4: „Gerät nur als Fahrradträger zugelassen, darf keinen Anhänger ziehen“ vermerkt sein.
Es darf kein Typenschild mit Hinweis auf die UNECE R55 (Anhängevorrichtungsverordnung) angebracht sein und die Kupplung des Van 'n Bikes darf nicht zum Ziehen eines Anhängers verwendet werden können.